Bisher konnten Kunden, die die EU für mehr als 12 Monate verließen, im Rahmen der Mehrwertsteuerregelung für den Einzelhandelsexport die Mehrwertsteuer auf ein Fahrrad zurückfordern, indem sie bei der Ausfuhr der Waren das Formular VAT407 beim Zoll vorlegten.
Diese Regelung lief jedoch am 1. Januar 2021 nach einer Überprüfung des zollfreien Einkaufs durch die Regierung aus. Mehrwertsteuerrückerstattungen sind im Rahmen dieses Verfahrens nicht mehr möglich.
Last Updated: 01/09/2026
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